Vereinsversicherung
Vereinsversicherung Lampertheim bis Mannheim
Möglicherweise ist Ihnen dies aus dem Vereinswesen ebenfalls bekannt: Man widmet seine freie Zeit seinem bevorzugten Hobby, seinem Verein, sei es insbesondere Fußball, Tischtennis, Faustball, Handball, Leichtathletik oder American Football. Die Haftung mit dem persönlichen Vermögen tritt für Vorstandsmitglieder eines Vereins in Kraft, sollte diesem beispielsweise vom Finanzamt der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt werden. Bedauerlicherweise sind die Geschehnisse im Zusammenhang mit dem vor fünf Jahren amtierenden Vorgänger im Vorstand nicht bekannt, da diese Positionen üblicherweise einem turnusmäßigen Wechsel unterliegen.
Gestatten Sie mir, einige Worte zu meiner Person zu verlieren: Ich verfüge über einschlägige Erfahrungen im Ehrenamtsbereich von Vereinen, da ich selbst verschiedene Funktionen innehatte, darunter Trainer, Schatzmeister sowie Leiter des Sportausschusses und 1. Vorstandsvorsitzender eines Regionalvereins mit einem Mitgliederbestand von über 2400 Personen und 18 Abteilungen. Demzufolge sind mir die unentgeltlichen Tätigkeiten sowie das damit einhergehende Engagement und die daraus erwachsenden Risiken bestens vertraut.
Deswegen spielen auch bestimmte Versicherungen eine entscheidende Rolle für das Vorstandsorgan. Das sind folgende:
- D&O-Versicherung: Diese Art der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung versichert ausschließlich die Organe des Vereins (kein Versicherungsschutz besteht für Abteilungsleiter, Kassierer und Aufsichtspersonen).
- Vermögensschaden-Haftpflicht: Schutz vor dem privaten finanziellen Risiko bei einer Haftung des Vorstandsmitglieds bei einer Verletzung von Aufsichts-, Organisations- oder Verkehrssicherungspflichten, sorgfaltswidriger Geschäftsführung, fehlerhaften Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen), Fehlverwendung von Zuschüssen, Verletzung von Aufzeichnungspflichten, fehlerhafter Berechnung von Sozialversicherungsabgaben und verspäteter Insolvenz-Anmeldung etc.
- Vertrauensschadenversicherung: Diese Versicherung ersetzt Schäden am eigenen Vereinsvermögen (z. B. Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue oder Sabotage).
- Vereinshaftpflichtversicherung: Dies ist wichtig, für den Verein und seine Helfer.
- Veranstalter-Haftpflichtversicherung: Durchführung von Veranstaltungen, z.B. Weihnachtsfeiern, Sommerfesten oder überregionalen Turnieren (EM- oder WM-Turniere).
- Dienstreise-Rahmenversicherung: Für den Ehrenamtlichen im Fall eines Unfalls mit dem eigenen Pkw entsteht
- Vereins-Rechtsschutzversicherung: Bei Rechtsstreitigkeiten auch im Bereich einer ehrenamtlichen Tätigkeit
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Wenn Sie ein Angebot oder eine Bewertung ihrer versicherungstechnischen Situation des Vereins wünschen, berate ich Sie gerne! Oder buchen Sie gleich einen Termin oder rufen Sie mich an.
